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Schnelleinstieg Direktvermarktung

Was ist Direktvermarktung?

Die Direktvermarktung wurde vom Gesetzgeber als Instrument für die schrittweise Marktintegration von Anlagen der Erneuerbaren Energieerzeugung eingeführt. Basis dafür ist das Erneuerbare Energien Gesetz kurz EEG, welches die entsprechenden Anforderungen und Vergütungen regelt.

Als Anreiz für die Nutzung der Direktvermarktung kann damit ein Mehrerlös für die eingespeiste Energie erzielt werden. Ab einer Leistung von 100kWp besteht eine Pflicht, die Anlage in die Direktvermarktung zu bringen.

Grundsätzlich ist es so, dass ein signifikanter Mehrerlös je nach Anlagentyp und Eigenverbrauch ab ca. 30kWp bei Solaranlagen erzielt werden kann.

Was benötigt der Direktvermarkter?

Um eine Anlage direktvermarkten zu können, müssen im Wesentlichen drei Bedingungen erfüllt werden. Diese beruhen auf § 20 Marktprämie EEG 2017 und dessen Nachfolger.

Möglichkeit der Reduzierung der Anlage

Diese muss laut EEG mindestens 4 Stufen haben (100/60/30/0). Eine Akzeptanz einer reinen An- und Ausschaltung der Anlage liegt im Ermessensspielraum des Direktvermarkters

Möglichkeit des Abrufes der aktuellen Einspeiseleistung der Anlage

Hier ist nicht die Erzeugungsleistung gemeint, sondern die Leistung, die die Anlage nach Abzug des eventuell vorhandenen Eigenverbrauches ins Netz einspeist. Eine vorhandene RLM Messung mit Übermittlung der Daten im Nachgang reicht dafür nicht aus.

Bei Volleinspeisern kann die Erzeugungsleistung genutzt werden. Die Verluste der Leitungen und des Trafos sind hier zu vernachlässigen.

Die erfassten Daten dienen für die Prognose und Berechnung der Einspeisebilanz der Direktvermarkter und sind nicht abrechnungsrelevant.

Eine nutzbare Internetverbindung

Diese wird zur Steuerung der Anlage über ein VPN (Virtuelles Privates Netzwerk) genutzt.

Hier kann auch eine Mobilfunkverbindung genutzt werden. Diese muss aber mindestens den Übertragungstandard LTE erfüllen. Der Betreiber muss Vorsorge schaffen, dass diese Verbindung auch in dieser Geschwindigkeit nutzbar ist (geeignete Netz- und Providerauswahl).

Die Internetverbindung muss eine hohe Verfügbarkeit aufweisen.

Durch die Datenverbindung zum Direktvermarkter entsteht ein Verbrauch des Datenvolumens von ca. 1GByte / Monat, welches in etwa gleich in dem Zeitraum verteilt ist.

Die Internetverbindung muss nicht exklusiv nur dem Direktvermarkter zur Verfügung stehen, darf aber durch die anderen Dienste nicht überlastet werden.

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