Der Direktvermarkter ist laut Gesetz berechtigt, die IST-Einspeisung der zur vermarktenden Anlage am Netzanschlusspunkt (NAP) abzurufen. Dies dient dazu, eine korrekte Vermarktung der zur Verfügung stehenden Energie zu ermöglichen, von der auch Sie profitieren (Marktprämie).
Die Daten der Zähler vom Messstellenbetreiber stehen den Direktvermarktern nur zeitversetzt zur Verfügung und sind damit nicht für den Handel an der Strombörse geeignet.
Die IST-Einspeisung am NAP kann über ein Modbus-TCP fähiges Messgerät ausgelesen oder über den S0-Impuls des Einspeisezählers erfasst werden. Nur bei Volleinspeisern kann die Erzeugungsleistung als IST-Einspeisung angenommen werden.
Handelt es sich bei der zu vermarktenden Anlage um einen Teileinspeiser und speisen weitere Erzeugungsanlagen am selben NAP ein, so müssen zusätzlich zur Gesamteinspeisung am NAP die Erzeugungsleistungen der anderen Anlagen per Modbus-TCP über ein Netzwerk oder weitere S0-Impulse auslesbar sein, um die IST-Einspeisung der zu vermarktenden Anlage rechnerisch zu ermitteln.
Wenn die ServiceZeit lediglich eine Direktanbindung realisiert, muss die Steuerung der Anlage die korrekte IST-Einspeisung erfassen bzw. rechnerisch ermitteln. Alternativ kann die ServiceZeit eine DV-Box anbieten, welche die Erfassung der Daten und Berechnung der korrekten IST-Einspeisung übernimmt und dem Direktvermarkter in Echtzeit zur Verfügung stellt.